Rechtsprechung
BGH, 30.11.1967 - II ZR 13/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Obliegenheitspflichten eines Versicherungsnehmers im Rahmen eines Schadensfalls - Heilung einer anfänglichen Verletzung der Aufklärungspflicht nach einem Unfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 05.12.2001 - IV ZR 225/00
Rechtsfolgen vorsätzlich falscher Angaben des Versicherungsnehmers bei …
bb) Falsche Angaben erfüllen schon den objektiven Tatbestand dann nicht, wenn sie so schnell berichtigt werden, daß die korrigierte Information dem Versicherer bereits in dem Zeitpunkt vorliegt, in dem er sich erstmals mit dem Vorgang befaßt (vgl. dazu BGH, Urteil vom 30. November 1967 - II ZR 13/65 - VersR 1968, 137 unter II; OLG Hamm VersR 2000, 577 unter 1).